Zum heutigen Tag des Lärms fordern die Bonner Bundestagsabgeordnete Katja Dörner und der Bonner Landtagsabgeordnete Rolf Beu von Bündnis 90/DIE GRÜNEN mehr Maßnahmen für passiven aber vor allem auch aktiven Lärmschutz.
Hierzu die beiden Abgeordneten: „Lärm ist gesundheitsschädlich. Besonders weitverbreitet ist der Verkehrslärm verursacht vom Flugverkehr und entlang von Straßen und Schienenstrecken. Von Straßen- und Schienenlärm sind in Deutschland fast 10 Millionen Menschen betroffen. Ein wichtiger Schritt, um diese Betroffenen zumindest an Neu- und Ausbaustrecken zukünftig besser vor Lärm zu schützen, ist die Abschaffung des veralteten Lärmprivilegs. Dieser „Schienenbonus“ besagt nach der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16.BImschV) , dass beim Schienenverkehr 5 dB (A) vom ermittelten Schallpegel abgezogen werden. Im Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag wurde gestern von rot-grün durchgesetzt, dass dieses Privileg zum 1. Januar 2015 wegfällt. Der Kompromiss geht damit über das vom Bundestag beschlossene Gesetz hinaus. Es sah den Wegfall der Sonderregelung voraussichtlich erst ab 2016 für Projekte vor, deren Genehmigungsverfahren erst dann beginnt. Bundestag und Bundesrat müssen den Beschluss noch bestätigen. Projekte, bei denen das Planfeststellungsverfahren zu diesem Stichtag bereits eröffnet und die Auslegung des Plans öffentlich bekannt gemacht ist, behalten allerdings Rechtssicherheit.
Wer an einer dieser bereits planfestgestellten Strecken oder an einer bestehenden Strecke wohnt, hat heute meist einfach Pech gehabt und muss sich mit seiner Situation abfinden. Wir wollen dies auf Landes- und Bundesebene ändern. Mithilfe eines erhöhten Etats an Bundesmitteln, soll der Anspruch auf Lärmsanierung verbessert werden. Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, wollen wir bundesweit einen Anspruch auf Absenkung des Lärms auf 65 dB (A) tags bzw. 55 dB (A) nachts für Gebiete mit Wohnnutzung schaffen. Betroffene sollen dazu das Recht auf Ausweisung eines Lärmsanierungsgebiets erhalten, in welchem verbindlich Lärmminderungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen. Mit unseren alternativen Finanzierungsvorschlägen wollen wir die massivsten Lärmbelastungen innerhalb weniger Jahre reduzieren. Neben einer Umschichtung im Bundeshaushalt sind eine Beteiligung der Länder, eine Lärmkomponente innerhalb der Lkw-Maut und innerhalb der Trassenpreis-Gestaltung der DB Netz AG sinnvolle Finanzierungsmöglichkeiten als auch ein geeigneter Anreiz für die Verkehrsunternehmen in ihren Fuhrparks eine lärmoptimierten Sanierung bzw. Umgestaltung zu vollführen. Denn gerade für Altstrecken ist der aktive Lärmschutz an der Quelle, wie bessere Gleispflege („besonders überwachtes Gleis“), Radschallabsorber oder lärmoptimierte Drehgestelle besonders wichtig. Auch neu konstruierte Bremssohlen (sogenannte K- bzw. LL-Sohlen), Radschallabsorber, lärmärmere Lokomotiven oder dämpfende Federungen sind wichtige Neuerungen. Diese Möglichkeiten werden von Bahnunternehmen jedoch nur genutzt, wenn der Gesetzgeber Vorgaben erlässt oder wirksame Anreizsysteme schafft.
Um diesen Forderungen den richtigen Nachdruck zu verleihen, freuen wir uns über das Engagement der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. und der Initiative „BIN gegen Bahnlärm e.V.“ und rufen gern zur Teilnahme an der Demo gegen Bahnlärm am kommenden Sonntag, den 28.04.2013 um 15 Uhr vor dem Bonner Hauptbahnhof auf.“
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