Landtag Plenarsaal Plenum

Tariftreue- und Vergabegesetz

Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider hat Anfang November 2012 eine Verordnung erlassen, nach der zukünftig im straßengebundenen ÖPNV nur noch der ver.di-Tarifvertrag (TV-N) und nicht mehr der Tarifvertrag der privaten Busunternehmen (NWO) gilt.

Wir sind der Überzeugung, dass gute Arbeit sich auch lohnen muss und eine gute Bezahlung verdient. Warum sollte eine Busfahrerin oder ein Busfahrer anders verdienen als ein Anderer? Die Verordnung des Ministers Schneider ist eindeutig und sorgt auch im Bereich des ÖPNVs für eine Tariftreue, wie wir sie mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz einfordern.

Und sie bringt eine Gleichbehandlung für über 40 % des Fahrpersonals im ÖPNV. Der NWO-Tarifvertrag hält zwar den geltenden Mindestlohn von 8,62 Euro ein, liegt aber dennoch deutlich unter den branchenüblichen Tarifen des TV-N. Diese neue Regelung wird außerdem dafür sorgen, dass zukünftig der Wettbewerb bei den Ausschreibungen im ÖPNV fairer gestaltet sein wird.

Andererseits betrachten wir mit Sorge, dass die Verordnung von den Gebietskörperschaften als nicht kommunalfreundlich betrachtet werden könnte, und dass die Verordnung von einzelnen Unternehmen als Argument für Personalreduktionen gebraucht werden könnte.

Es ist wichtig festzustellen, dass diese Verordnung nicht von heut auf morgen die Unternehmen treffen wird. Denn die Verordnung greift erst ab 01.02.2013 und nur für dann neu abgeschlossene Verträge. Da Nahverkehrsverträge in der Regel langfristig abgeschlossen sind, wird diese Veränderung sich also über mehrere Jahre hinziehen.

Wir wollen in NRW den Vorrang für Bus und Bahn, daher sehen wir auch durchaus die potenziellen Gefahren und werden die künftigen Entwicklungen in den Regionen und Kommunen hinsichtlich möglicher Änderungen im ÖPNV-Angebotsumfang, Tarifflucht, Monopolbildungen und Fahrpreisentwicklung genau beobachten, zu gegebener Zeit evaluieren und wenn nötig, durch weitere Maßnahmen positiv beeinflussen.

Denn diese Verbesserung für das Fahrpersonal darf natürlich auch nicht auf den Schultern der Fahrgäste ausgetragen werden. Und auch die Haushaltslage der Kommunen in NRW lässt kaum weitere Kostensteigerungen zu.

Auf keinen Fall darf dies zu Einschränkungen im Angebotsumfang führen, denn der ÖPNV ist ein wichtiges Mittel zum Klimaschutz, welches wir weiter fördern und unterstützen müssen.

All dies werden wir beobachten und das Ministerium wird dies zu gegebener Zeit evaluieren.

Meine Plenarrede hierzu findet Ihr hier: http://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/parlamentarisches/reden/redendetail/nachricht/rolf-beu-wir-wollen-in-nrw-den-vorrang-fuer-bus-und-bahn.html

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