Am 22. Januar hat im Landtag eine Anhörung stattgefunden, deren Ziel es war, den Einsatz von Bundesmitteln für den Erhalt und die Sanierung von Infrastruktur zu sichern. Diese „Entflechtungsmittel“ betreffen den Wohnungsbau, kommunalen Straßenbau, ÖPNV und Hochschulbau. Im Rahmen der Förderalismusreform 2006 hat der Bund die Finanzverantwortung in diesen Bereichen den Ländern übertragen und die Gelder zur Aufrechterhaltung der Finanzierung nur bis 2013 zweckgebunden sichergestellt. Danach entfällt die Zweckbindung bis die Zahlungen 2019 nach kontinuierlicher Abschmelzung komplett auslaufen sollen. Die Landesregierung hat bereits beschlossen, die zur Verfügung gestellten Mittel weiterhin zielgerichtet und in voller Höhe für die genannte Infrastruktur zu nutzen.
Eine nun anstehende Überprüfung der Bedarfshöhe für die Ersatzzahlungen bis 2019 wurde auf 2014 verschoben. Insbesondere in Westdeutschland ist schon jetzt offensichtlich, dass selbst die Finanzmittel in bisheriger Höhe nicht für die nun folgende Jahre ausreichen werden und die zusätzlich geplante kontinuierliche Abschmelzung dieser Mittel besonders kommunal verehrend wirken würde. Diese Entflechtungsmittel sind für Verhandlungsspielereien also denkbar ungeeignet. Rot-Grün wird nach der Niedersachsen-Wahl im Bundesrat dafür sorgen, dass der Bund seiner Verpflichtung einer angemessenen und erforderlichen Finanzierung bis 2019 und darüber hinaus nachkommt. In der Umsetzungspraxis ist ein klimapolitisch fokussierter Mitteleinsatz stärker zu Gunsten des ÖPNV, der Nahmobilität und der energetischen Optimierung bestehender und neuer Wohnungen wünschenswert.
Alle relevanten Unterlagen zur Anhörung sind hier abzurufen.
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