Pressemitteilung zur aktuellen Bundesratsentscheidung vom 05.02.2013:
Bundesrat korrigiert damit die Hinhaltetaktik der schwarz-gelben Bundesregierung
Auf Initiative der rot-grünen Landesregierungen hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen, da sie eine schnellere Abschaffung des Schienenbonus anstreben als es bisher die Bundesregierung geplant hat.
Hierzu erklärt der Sprecher für ÖPNV und Bahnpolitik, Rolf Beu MdL:
„Dies ist schon mal ein wichtiger Schritt für mehr Lärmschutz entlang der Bahntrassen in NRW. Die langen Übergangsfristen würden die Anwohnerinnen und Anwohner selbst an Neubaustrecken langfristig belasten. In NRW sorgt eine frühere Abschaffung des Schienenbonus unter anderem an den Strecken Aachen – Düren und entlang der BETUWE-Trasse beim geplanten Umbau für eine deutliche Verbesserung beim Lärmschutz. Durch die frühere Abschaffung des Schienenbonus können viele Anwohnerinnen und Anwohner schon viel rechtzeitiger einen wirksameren Lärmschutz entlang von neuen Bahntrassen erhalten. Die Annahme, dass Schienenlärm weniger belastend ist als Straßenlärm gilt angesichts der hohen Zuwächse beim Schienengüterverkehr nicht mehr. Ein weiterer Schritt gerade im Hinblick auch auf das stark belastete Rheintal wäre ein wirksames lärmabhängiges Trassenpreissystem der DB Netz AG, um durch Innovationen auch an den Fahrzeugen für Lärmminderung zu sorgen. Auch hier muss sich dringend etwas tun, um die stark belasteten Anwohnerinnen und Anwohner vor dem Schienenlärm zu schützen.“
Der „Schienenbonus“ besagt, dass Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen erst dann gesetzlich erforderlich sind, wenn der Beurteilungspegel für Straßenverkehrslärm um 5 dB(A) überschritten wird. Dieser Bonus ist wissenschaftlich nicht mehr haltbar. Mit dem Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung, der am Freitag im Bundesrat abgestimmt wurde, würde der Schienenbonus durch das große Zeitfenster beim Inkrafttreten praktisch erst 2020 abgeschafft.
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