Im Dezember vorigen Jahres hat die SPD/GRÜNE-Landtagsmehrheit das ÖPNV-Gesetz für Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) beschlossen. Von dem von uns im Landtag verabschiedeten Gesetz sollen auch die Bürgerbusse profitieren. Das System Bürgerbus – Bürger*innen fahren für Bürger*innen – ist ein normaler Linienverkehr auf einer konzessionierten Strecke mit Fahrplan, Haltestellen und einem geregelten Tarif. Zum Einsatz kommen ausschließlich Kleinbusse mit acht Fahrgastplätzen, da die ehrenamtlichen Fahrer*innen keinen Busführerschein besitzen müssen.
Die Aufgabe der Bürgerbusse ist es, ein ergänzendes Mobilitätsangebot bereitzustellen. Im ländlichen Raum, aber auch in Großstädten ergänzen die Bürgerbusse den regulären ÖPNV. Die Bürgerbusse können in Nordrhein-Westfalen auf eine mehr als dreißigjährige Erfolgsgeschichte zurückblicken, die ganz wesentlich auf das ehrenamtliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger begründet ist. Das Land fördert die Bürgerbusse mit einer jährlichen Organisationspauschale sowie mit Festbeiträgen für die eigentlichen Bürgerbusse.
Über veränderte Verwaltungsvorschriften, die jetzt in die Verbändeanhörung gehen, wollen wir die Bürgerbus-Vereine mit deutlich erhöhten Fördersätze unterstützen. So soll die Organisationspauschale pro Verein von 5.000 Euro auf mindestens 6.000 Euro aufgestockt werden. Im Bereich der Förderung von Fahrzeugen ist vorgesehen, dass Bürgerbusse mit spezieller Vorrichtung für die Aufnahme von Rollstühlen mit mindestens 50.000 Euro gefördert werden. Bei Fahrzeugen mit zusätzlichem Niederflurbereich ist eine Mindestförderung von 60.000 Euro je Fahrzeug vorgesehen. Damit wollen GRÜNE und SPD die Barrierefreiheit auch im Bereich der Bürgerbusse weiter voranbringen.
Zudem soll eine Erhöhung dieser Fördersätze von jeweils zusätzlich mindestens 6.000 Euro erfolgen, wenn es sich um ein Erstanschaffung handelt oder der Bus mit einem alternativen Antrieb ausgestattet ist. Damit soll auch die Umstellung weg vom Diesel- hin auf E-Antriebe bei den Bürgerbussen beschleunigt werden, um die Klimaschutzziele des Landes NRW zu erreichen.
Darüber hinaus sollen im Interesse der Fahrgäste sämtliche Fördersätze aufgestockt werden, wenn in den Bürgerbussen der jeweilige Verbundtarif und der NRW-Tarif angewendet oder anerkannt werden.
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