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Grube Bauernopfer der Berliner GroKo wegen fehlender Zukunftsstrategie. Bahnfachperson gefordert.

Zum sofortigen Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Dr. Rüdiger Grube, erklärt der Bahnpolitische Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW, Rolf Beu:

„Nach ‚Rambo‘ Hartmut Mehdorn, der die Deutsche Bahn AG von 1999 bis 2009 führte und alles dem falschen Ziel eines Börsengangs des Staatskonzerns unterordnete, schmiss nun auch sein Nachfolger Rüdiger Grube hin. Nach außen wirkt sein Rücktritt wie ein eitles Spielchen um Prestige und Reputation.

In Wirklichkeit musste auch Grube an der verfehlten Bahnpolitik seines Gesellschafters, der Bundesregierung unter Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) scheitern. Diese ist geprägt von einem nicht zu erfüllenden Dreiklang aus den Zielen, dass die DB AG sich wie die anderen ehemaligen Bundesunternehmen Deutsche Post und Deutsche Telekom zu einem Global Player auf dem Weltmarkt der Logistik entwickeln, die Verkehrsbedürfnisse der Fahrgäste und der Industrie im Inland besser erfüllen und den Staatshaushalt entlasten soll.

Die Bundesregierung in Berlin muss erkennen, dass erste Voraussetzung für eine erfolgreichere Bahn ein Strategiewechsel sein muss. Statt Hunderte von Millionen Euro in höchst fragwürdige Prestigeprojekte wie Stuttgart 21 zu versenken oder konzeptlos Zukäufe in aller Welt vorzunehmen, muss die Deutsche Bahn AG zunächst ihre Hausaufgaben vor Ort im Interesse ihrer Kunden und Fahrgäste erledigen. Die Bahn hat ihr Angebot an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen und zu modernisieren. Die Kunden erwarten zu Recht ein ausgeweitetes Angebot, mit höchster Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit von der ersten Minute an. Dass dies sehr wohl möglich ist, beweist nicht nur die Schweiz bereits seit vielen Jahren.

Der Nachfolger oder die Nachfolgerin von Rüdiger Grube als Vorstandsvorsitzende*r der Deutschen Bahn AG muss eine ausgewiesene Fachperson aus dem Bahnbereich sein, ein Experte bzw. eine Expertin, die sich diesen Aufgaben seit möglichst langer Zeit gewidmet hat. Diese Tätigkeit darf keinesfalls als Versorgungsposten für verdiente Personen aus dem öffentlichen Leben von der Bundesregierung mißbraucht werden.“

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