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Sonderförderprogramme im neuen ÖPNVG NRW

Mehr Geld für Bahnen und Busse in Nordrhein-Westfalen – Bundesrat stimmt Neuverteilung der Regionalisierungsmittel zu

Für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird in den kommenden Jahren mehr Geld zur Verfügung stehen. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zugestimmt. Rückwirkend ab Januar 2016 erhalten die Bundesländer nach dem jetzt endgültig verabschiedeten Gesetz 8,2 Milliarden Euro. Ab 2017 bis 2031 steigt dieser Betrag um jährlich 1,8 Prozent. Die Verteilung eines Betrages in Höhe von acht Milliarden Euro auf alle Bundesländer erfolgt nach den Festlegungen des „Kieler Schlüssels“, der sich je zur Hälfte aus den Einwohnern (Stand 2012) und den bestellten Zugkilometern (Anmeldungen 2015) zusammensetzt. Die Einigung zwischen allen Bundesländern und dem Bund konnte nach mehreren Verhandlungsrunden erst erreicht werden, nachdem den Ländern, die durch den Kieler Schlüssel Nachteile gegenüber dem alten Verteilungsschlüssel haben, Kompensationszahlungen zugestanden wurden. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet der Kieler Schlüssel, dass der bisherige Anteil NRWs an den Regionalisierungsmitteln von 15,76 Prozent schrittweise bis zum Jahr 2030 auf 18,99 Prozent angehoben wird. Nordrhein-Westfalen erhält demnach bis zum Jahr 2031 für den ÖPNV rund 26,4 Milliarden Euro.

In keinem anderen Bundesland gibt es soviel Bahn-Fahrgäste wie in Nordrhein-Westfalen. Für zusätzlichen Verkehr auf der Schiene, egal ob Stadt- oder Regionalbahn, muss neue Infrastruktur gebaut werden. Mit den zusätzlichen Mitteln werden wir den ÖPNV stärken und künftig mehr Geld für Bus, Bahn und Straßenbahnen zur Verfügung stellen. Der entsprechende Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr wird derzeit von uns im Landtag beraten und wohl auch mit wenigen Änderungen auch beschlossen. 2017 bekommt NRW schon mehr als 150 Millionen Euro zusätzlich an Regionalisierungsmitteln gegenüber der alten Rechtslage. Bis 2031 werden es über fünf Milliarden Euro mehr sein.

„Mit den auch von uns erkämpften zusätzlichen Mitteln werden mehr Gelder für den ÖPNV in die Ballungsgebiete und den ländlichen Raum fließen und über mehrere Sonderförderprogramme landesweit die Barrierefreiheit an den Haltestellen und in den Fahrzeugen erhöht werden. Weitere Sonderprogramme werden sich mit der Förderung der Elektromobilität im Busbereich, der Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken und der Elektrifizierung von Schienenstrecken im Interesse des Klimaschutzes befassen“, so Rolf Beu, ÖPNV und Bahnpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW.

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