Landtag

Einbringungsrede ÖPNV-Änderungsgesetz vor dem Landtag

Rolf Beu, ÖPNV- und Bahnpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW, am 15. September 2016:

„Warum eine Novellierung des ÖPNV-Gesetzes Nordrhein-Westfalen? Formal, weil das bisherige mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft tritt. Inhaltlich, weil wir den ÖPNV, weil wir Bahn und Bus in NRW weiter stärken wollen.

Dankenswerterweise konnte der NRW-Anteil an den Bundesregulierungsmitteln nach jahrelangen intensiven Bemühungen spürbar erhöht werden. Diese Mehreinnahmen sollen den Fahrgästen durch zusätzliche Verkehrsangebote bei besserer Qualität zu Gute kommen. So soll die ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 1 von 858 Millionen Euro auf mindestens 1 Milliarde Euro steigen und die Leistungen nach Abs. 2 von 110 Millionen Euro auf 130 Millionen Euro jährlich. Die pauschalierte Investitionsförderung nach § 12 soll von 120 Millionen Euro um 25 Prozent auf 150 Millionen Euro ansteigen.

Außerdem sollen in § 13, was wir sehr begrüßen, vier neue Landesprogramme etabliert werden:

  1. Für die Erneuerung der ÖPNV-Infrastruktur.

Damit wollen auch wir den Kommunen helfen, ihre Stadtbahn-Netze zukunftsfest auf den Stand der Technik zu bringen.

  1.  Für die Reaktivierung und Elektrifizierung von Bahnstrecken.

Mit der Wiederinbetriebnahme nach vorgeschalteter Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wollen auch wir, wie in anderen Bundesländern mit GRÜNER Regierungsbeteiligung, die größten Fehler des Stilllegungswahns der vormaligen Deutschen Bundesbahn wieder rückgängig machen. Und die Elektrifizierungen sind im Einzelfall nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern dienen auch dem Klimaschutz und durch kürzere Fahrtzeiten infolge höher Beschleunigungswerte direkt den Fahrgästen.

  1.  Barrierefreiheit bei Stadtbahn und Bus.

Damit wollen auch wir die Kommunen bei der Umsetzung der Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes unterstützen. Die Herstellung der Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste ist gerade für uns GRÜNE ein Ziel, das zeitnah bei Bus und Bahn, bei Haltestellen und Stationen erreicht werden muss.

  1.  Elektromobilität im ÖPNV.

Gerade der innerstädtische Busverkehr bietet sich in den schadstoffbelasteten Großstädten für eine Umstellung von Diesel- auf Elektroantrieb an.

Durch regionale Schnellbusse, für die die Zweckverbände nun Aufgabenträger werden können sollen, möchten auch wir den ÖPNV außerhalb der Ballungsräume stärken. Die Hinwirkungspflicht auf Digitalisierung und die klaren Entscheidungsbefugnisse beim Landesnetz sind weitere beachtliche Vorschläge im Gesetzesentwurf. Dies gilt gleichfalls für die Einbeziehung alternativer Bedienformen und den auch auf Landesebene objektiven, transparenten und nachvollziehbaren Verteilschlüssel.

Kritisch gesehen wird die vorgesehene Befristung der pauschalierten Investitionsförderung auf das Jahr 2019. Dies würde bedeuten, dass neue, bisher noch nicht eingereichte, gleichfalls wichtige und eigentlich notwendige kommunale Investitionsmaßnahmen nicht mehr bezuschusst werden könnten. Was dies gerade für Kommunen im Haushaltssicherungskonzept oder im Nothaushalt bedeuten würde, ist nicht nur den Aufgabenträgern bekannt.

Insgesamt aber vielen Dank an das Ministerium für den Gesetzesentwurf. Ich freue mich auf eine interessante und konstruktive weitere Beratung der Gesetzesnovelle.

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