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Freibäder – Die absolute Sicherheit wird es nie geben

Freibäder – Die absolute Sicherheit wird es nie geben

Rechtliches Hinundhergewurstel des OB

Mit Verwunderung hat der bisherige sportpolitische Sprecher der GRÜNEN-Ratsfraktion, Stadtverordneter Rolf Beu MdL, das Schreiben des Bonner Oberbürgermeisters vom 05.06.2014 an die Ratsfraktionen zur Kenntnis genommen.

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Rolf Beu: „Mit seinem Schreiben vom 05.06.2014 interpretiert OB Jürgen Nimptsch einen Unfall in einem öffentlichen Bad im Bundesland Rheinland-Pfalz im Jahr 2010 und eineN diesbezüglichen Hinweis der dortigen Staatsanwaltschaft so, dass immer zwei entsprechend ausgebildete städtische Fachkräfte als Aufsicht eingesetzt werden müssen.

Bisher wurde in Bonn die Aufsicht an den Schwimmbecken durch entsprechend qualifiziertes Personal, auch mit Unterstützung der DLRG, gewährleistet. Nach den Merkblättern der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen ist die Aufsicht zwingend durch eine Fachkraft zu gewährleisten.

Seit wann sind denn staatsanwaltschaftliche Hinweise aus einem anderen Bundesland, offensichtlich ohne entsprechend angestrengte Rechtsprechung, Richtschnur für das Handeln des Bonner OBs?

Mich beschleicht das Gefühl, dass Herr Nimptsch und die Herren seiner Verwaltungsspitze jedwedes auch noch so kleine rechtliche Risiko für sich selbst ausschließen wollen – und dies auf Kosten der Bonner Badegäste. Genau diese Mentalität ist ursächlich für den viel beklagten Stillstand in unserer Stadt. Niemand aus der Verwaltungsspitze ist mehr bereit, das kleinste Risiko für sich zu tragen. Was gedenken die Herren denn zu tun, wenn irgendwo im Bundesgebiet einmal drei Aufsichtskräfte pro Bad angeraten werden?

Absurd wird es geradezu, wenn der OB sich bei seiner aktuellen Badschließungsentscheidung heute auf einen Vorfall in Trier im Jahr 2010 beruft. Wenn dieser Vorfall so rechtsbedeutend wäre, dann hätte er sich doch die letzten drei Jahre rechtsfehlerhaft oder zumindest leichtfertig verhalten… Außerdem hat er die drei Jahre nicht genutzt, um entsprechendes Personal auszubilden oder einzustellen. Oder meint Herr Nimptsch es wirklich ernst, dass das Schwimmvermögen der Bonner Badegäste sich in den letzten drei Jahren so verschlechtert hätte?

Eine absolute Sicherheit wird es in einem Badebetrieb nie geben, selbst wenn man die Anzahl des ausgebildeten Aufsichtspersonals vervielfachen würde.

Mit seiner Entscheidung ignoriert Herr Nimptsch bewusst die Entscheidung des Bonner Stadtrates, die den Erhalt und – logischerweise damit verbunden – die Öffnung sämtlicher vorhandener Freibäder zum Inhalt hat. Ich fordere den OB auf, wenn er seine neue Rechtsposition nicht aufgeben will, unverzüglich für das nach seiner Meinung notwendige Personal zu sorgen, entsprechende Fachkräfte überregional zu suchen und unverzüglich einzustellen, statt die Bonnerinnen und Bonner, wie geschehen, auf die Freibadsaison 2015 zu vertrösten.“

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