Siegfried Fries / pixelio.de

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Versäumnisse der Bundesregierung führen zu Kartellamtsverfahren gegen die DB AG

Zur aktuellen Einleitung eines Verfahrens gegen die Deutsche Bahn AG durch das Bundeskartellamt, in dem verschiedene Fragen zum Vertrieb von Fahrkarten im Schienenpersonenverkehr geprüft werden sollen, teilt der Landtagsabgeordnete und bahnpolitische Sprecher der NRW-Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Rolf Beu, mit:

„Das eingeleitete Verfahren des Bundeskartellamtes ist eine logische Konsequenz daraus, dass – wie von uns bereits oftmals kritisiert – , der „integrierte Konzern“ DB AG seine quasi Monopolstellung immer wieder zu möglichen Wettbewerbsvorteilen gegenüber privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nutzen kann. So ist es nicht überraschend, dass die EVUs sich auch beim Vertrieb ihrer Fahrkarten auf den im Eigentum der DB befindlichen Bahnhöfen diskrimiert fühlen.

In den Reisezentren der Bahnhöfe werden Fahrkarten anderer Verkehrsunternehmen nicht verkauft. Private und ausländische Fernverkehrsanbieter müssen ihre Fahrkarten außerhalb des Bahnhofs anbieten. Ihre Verkaufsstellen sind somit für die Reisenden deutlich schlechter zugänglich.
Wenn die DB AG darauf hinweist, dass jedes EVU eigene Fahrkartenautomaten in den Bahnhöfen aufstellen dürfe, unterschlägt sie die Zusatzkosten für die Automaten und die Unübersichtlichkeit für die Fahrgäste. Die Bahnreisenden wollen eine bestimmte Strecke fahren und interessieren sich nicht dafür, welches Eisenbahnunternehmen gerade welche Teilstrecke befährt.

Die Bahnhöfe sind Infrastruktur des Bundes, deren Nutzung nach dem Allgemeinen Einbahngesetz allen EVU zu gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen muss. Dies verweigert die Deutsche Bahn seit Jahren.“

Siegfried Fries / pixelio.de

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Rolf Beu ergänzt: „Durch den Umstand, dass in der letzten Wahlperiode des Bundestages das Eisenbahnregulierungsgesetz nicht beschlossen wurde, ist jetzt ein solches Verfahren durch das Bundeskartellamt nötig. Das Gesetz hätte die Rolle der Bundesnetzagentur gestärkt und den Zugang von Wettbewerbern zu Vertriebssystemen fair geregelt. Das Gesetz scheiterte im Sommer 2013 im Vermittlungsausschuss am Widerstand des Kanzleramts unter dem damaligen Kanzleramtsminister Pofalla, der SPD und der ihr nahestehenden Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG).

Nun ist der neue Verkehrsminister Dobrindt gefordert, sich auf die Seite der Bahnkunden zu stellen. Denn die Fahrgäste haben kein Interesse daran, erst den Bahnhof verlassen zu müssen, um eine Fahrkarte eines Wettbewerbers der Deutschen Bahn AG kaufen zu können. So verhält es sich zum Beispiel beim Vertrieb von Fahrkarten für Thalys-Verbindungen am Kölner Hauptbahnhof. Um zukünftig einen fairen Wettbewerb zu garantieren, sollte der Bundesverkehrsminister, das Eisenbahnregulierungsgesetz schnellstens erneut einbringen. Er kann es sogar noch wirksamer machen, indem er die Regulierung aus dem Telekommunikationsbereich, für den das Ministerium jetzt auch verantwortlich ist, zum Vorbild nimmt. Im Telekommunikationsbereich gilt eine asymmetrische Regulierung, die den Ex-Monopolisten Deutsche Telekom AG anders behandelt als die neuen Anbieter, um damit den Wettbewerb zu fördern.“

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