Bonn muss von „Aktionsplan Nahmobilität“ und „Nationaler Radverkehrsplan“ profitieren
Inhaltsarme Stellungnahme der Stadtverwaltung
Rolf Beu MdL (verkehrspolitischer Sprecher, GRÜNE-Stadtratsfraktion) und Wilfried Reischl (verkehrspolitischer Obmann, CDU-Stadtratsfraktion): „Seit dem von den Koalitionsfraktionen initiierten Ratsbeschluss des Konzepts ‚Fahrradhauptstadt Bonn 2020‘ haben sich in der Landes- und Bundesverkehrspolitik im Hinblick auf die Radverkehrsförderung einige Verbesserungen ergeben. Wir wollen von der von Oberbürgermeister Nimptsch (SPD) geführten Stadtverwaltung in der nächsten Sitzung des Planungs- und Verkehrsausschusses erfahren, inwieweit diese landes- und bundespolitischen Entwicklungen Einfluss auf die in Bonn anstehenden Maßnahmen und vor allem auf zukünftige Planungen haben und inwieweit es hierdurch zusätzliche Förderungsmöglichkeiten gibt oder zukünftig geben könnte.
Mit „Nahmobilität 2.0“ hat die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte (AGFS) in NRW jetzt federführend eine neue Konzeptidee entwickelt, die dem „Aktionsplan der Landesregierung zur Förderung der Nahmobilität“ zugrunde liegt. Der aktuelle Aktionsplan steht in der Nachfolge des vorausgegangenen, markiert aber entscheidende inhaltliche und programmatische Veränderungen.
Der bisherige Radverkehrsplan (NRVP) hat bereits zu Verbesserungen bei der Infrastruktur geführt und dazu beigetragen, den Radverkehrsanteil deutschlandweit zu steigern. Ziele des neuen Radverkehrsplans sind:
* eine erhöhte Breitenwirkung der Radverkehrsförderung,
* eine Stärkung des Alltagsradverkehrs,
* sowie die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Jährlich stehen bundesweit rund drei Millionen Euro zur Verfügung – zur Förderung von Wettbewerben, für Mobilitätsbildung, Studien und Sicherheitskampagnen.
Der Nationale Radverkehrsplan nimmt nicht nur den Bund in die Pflicht, sondern auch Länder und Kommunen. Der Bund wirkt hierbei als Moderator, Koordinator und Impulsgeber.
Die aktuell von der Stadtverwaltung veröffentlichte Antwort auf unsere Anfrage ist leider sehr knapp und zeigt nicht auf, inwieweit Bonn wirklich von diesen beiden Konzepten profitieren will. Wir werden hierzu nochmal näher in der Sitzung nachfragen und konkrete Antworten einfordern. Auch hier gilt, dass Oberbürgermeister Nimptsch die gültigen Ratsbeschlüsse auszuführen hat.“
Die Große Anfrage von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist unter dem folgenden Link zu finden:
http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/13/1312705.pdf
Die Stellungnahme der Bonner Stadtverwaltung ist unter dem folgenden Link zu finden:
http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/13/1312705ST2.pdf
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