Landtagsabgeordneter Beu begrüßt Baurecht für die S 13
Rolf Beu, bahnpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion NRW und Vorsitzender des Bonner Planungs- und Verkehrsausschusses:
„Mit Datum vom 11.07.2013 hat das Eisenbahnbundesamt den letzten Planfeststellungsänderungsbeschluss für die S-Bahn-Strecke Troisdorf – Bonn-Oberkassel erteilt. Nach öffentlicher Auslegung und Ablauf der Rechtsmittelfrist wäre die gesamte S 13-Verlängerung bis Oberkassel damit erfolgreich rechtlich planfestgestellt.
Es bleibt zu hoffen, dass es danach auch zeitnah zu einer abschließenden Klärung der noch offenen Finanzierungsfragen zwischen Bund, Land und DB AG kommt – damit die S 13 mit jahrelanger Verspätung auch endlich Bonn erreichen wird .“
Die Stadt Bonn hatte hierzu heute Folgendes veröffentlicht:
S13-Planverfahren: Das letzte Teil des „Puzzles“ ist eingefügt
ib – Die Verlängerung der S13 von Troisdorf bis Oberkassel ist einen bedeutenden Schritt vorangekommen: Am 11. Juli hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) den 1. Planänderungsbeschluss zum Planfeststellungsabschnitt 3 (Stadtgrenze bis Bröltalbahnweg) gefasst. Damit ist das letzte Teil des „Puzzles“ für das Planverfahren eingefügt.
„Nun kann es endlich weitergehen. Da haben wir lange an einem dicken Brett gebohrt – und sehen jetzt Licht am Ende des Tunnels der S 13“, so Bonns Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch.
Antragsteller war die DB Projektbau GmbH im Auftrag der DB Netz AG, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn. Konkret geht es bei dieser Planänderung um den Ersatz der heutigen ebenerdigen Bahnquerung im Zuge der Gartenstraße durch eine Straßenunterführung im Zuge der Gerhardstraße. Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt hatte den Neubau einer Unterführung noch nicht enthalten.
Die durch das EBA festgestellte Planänderung wird nun durch die Stadt Bonn zwei Wochen lang zur Einsichtnahme ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung wird die Stadtverwaltung so schnell wie möglich im Amtsblatt bekannt machen. Bis vier Wochen nach dem Ende der Auslegung läuft dann die Klagefrist für Verfahrensbeteiligte sowie für Personen, die im Verfahren Einwendungen vorgebracht haben und sich durch den Beschluss in ihren Rechten verletzt sehen.
Geht keine Klage ein, besteht für die gesamte Strecke der S13 von Troisdorf bis Oberkassel Baurecht.
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