Karl-Heinz Laube  / pixelio.de

Karl-Heinz Laube / pixelio.de

NRW-Verkehrsverbünde für Anschaffung moderner RRX-Fahrzeuge nach Landesvorgabe

NRW-Verkehrsverbünde für Anschaffung moderner RRX-Fahrzeuge nach Landesvorgabe

Beginn einer neuen Epoche

Die nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünde planen die Anschaffung von 60 bis 70 neuen Doppelstockzügen für die Regionalexpresslinien RE 1, 5, 6 und 11. Die Verkehrsverträge für diese Linien enden im Dezember 2016. Die Züge, deren Ausschreibung nun beginnen soll, sollen zunächst auf den Kernstrecken im Rhein-Ruhr-Gebiet und später als Rhein-Ruhr-Express (RRX) fahren. Für diesen Einsatz sollen sie leistungsfähiger und für durchgehende Geschwindigkeiten von 160 Stundenkilometern ausgelegt sein. Der Auftragswert soll bei mehr als 600 Millionen Euro liegen. Neu ist, dass der Hersteller 30 Jahre lang für die Instandhaltung zuständig sein soll. Das ist bislang Sache der Betreiber der Linien.

Karl-Heinz Laube  / pixelio.de

Karl-Heinz Laube / pixelio.de

Rolf Beu, Sprecher für ÖPNV und Bahnpolitik der GRÜNEN-Landtagsfraktion NRW:  „Es ist wichtig und gut, dass es nun bei der Ausschreibung der neuen Fahrzeuge voran geht und die drei Verkehrsverbünde VRR, NWL und NVR sich auf eine gemeinsame Vorgehensweise für die Fahrzeugfinanzierung geeinigt haben. Denn mit diesen neuen behinderten- und fahrgastfreundlichen Fahrzeugen, die allesamt die von der rot-GRÜNEN Landesregierung beschlossenen Spezifikationen des zukünftigen RRX (Rhein-Ruhr-Express) erfüllen sollen, startet der SPNV (Schienenpersonennahverkehr) in NRW in eine neue Epoche.

Da sämtliche Experten von einem Zeitraum von mindestens 44 Monaten bei der Neuzulassung von Fahrzeugen bis zur Inbetriebnahme ausgehen, hat sich der ursprüngliche angepeilte Starttermin zum Dezember 2016 nach hinten verschoben. Durch die jetzt getroffene Vereinbarung zur Ausschreibung wurde der wichtige Schritt durch die Verbünde getan, um eine gestaffelte Inbetriebnahme der neuen Fahrzeugflotte ab 2018 zu gewährleisten.

Diese Zeitverzögerung ist zwar ärgerlich, aber umso erfreulicher ist, dass es nun eine gemeinsamen Lösungsansatz zur Finanzierung der neuen Züge zwischen den drei zuständigen Verbünden gibt. In der nun vereinbarten Lösung übernimmt der VRR, wie von ihm gewünscht, die Federführung in der Fahrzeugfinanzierung. Der NVR braucht nicht selbst Eigentümer der Fahrzeuge werden. Dies wird vom NVR abgelehnt, um kein Finanzierungsrisiko für seine Mitgliedskreise und -städte entstehen zu lassen.

Die modernen, komfortablen und leistungsfähigen Fahrzeuge nach Landesvorgabe sind ebenso Teil des RRX-Konzepts wie die geplanten Investitionen in die Bahnstrecken des zukünftigen RRX-Netzes. Mit diesen Maßnahmen, die im RRX-Konzept enthalten sind, welches vom Verkehrsausschuss des Landtags beschlossen wurde, sollen die Sitzplatzkapazitäten, die Fahrzeiten und somit das ÖPNV-Angebot im Kernnetz Nordrhein-Westfalens noch deutlich attraktiver für die Fahrgäste werden.“

Verwandte Artikel