Rolf Beu Landtag quadratisch

Flexibler durch Neuverteilung der pauschalen Fördermittel

Am 05.07.2012 hat Rolf Beu seine Jungfernrede im Landtag NRW gehalten.
Thema war die Einbringung des Gesetzentwurfs zur Novellierung des ÖPNV-Gesetzes.

Rede von Rolf Beu MdL, Sprecher für Bahnpolitik Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)

Rolf Beu (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei dem bisherigen Verkehrsminister und bei seinem parlamentarischen Staatssekretär für die hervorragende Vorarbeit zu diesem Gesetzentwurf, der uns hier heute vorliegt, bedanken. Mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des ÖPNVG NRW wird der gesetzliche Auftrag zur Neuverteilung der pauschalen Fördermittel bis Ende 2012 erfüllt, und zwar rechtzeitig.
Die seit 2008 geltende pauschalierte ÖPNV-Förderung hat sich grundsätzlich bewährt. Als Problem wurde aber erkannt, dass die bisherige Schlüsselung der SPNV-Pauschale keine flexiblen Reaktionen auf kurzfristige Änderungen zuließ. Deshalb ist das, was der jetzige Minister erwähnt hat, auch im Grundsatz absolut richtig.

Ziel ist es, mit neuen Ansätzen, Planungssicherheit für die Zeit ab 2013 zu schaffen. Die SPNV-Betriebskostenpauschale soll von 800 Millionen auf mindestens 858 Millionen € jährlich erhöht werden. Das sind immerhin fast 60 Millionen €.

Die Ermittlung der Bedarfe für den SPNV basiert auf gutachterlichen Untersuchungen auf Grundlage der gültigen Verkehrsverträge. Es wäre positiv, wenn diese Mehrbedarfe gesenkt werden könnten, beispielsweise durch die Senkung der Trassen- und Stationsentgelte. Hier steht der Bund und sein Bundesunternehmen in der Pflicht. Bei faktisch gleichbleibenden Regionalisierungsmitteln infolge der Koch/Steinbrück-Vereinbarung sind die an das Bundesunternehmen DB zu zahlenden und nichttransparenten Trassen- und Stationspreise um rund 20 % gestiegen. Wenn man mehr Transparenz einfordert, dann ist es auch notwendig, einmal die Transparenz der Gebühren des Bundesunternehmens und seiner jeweiligen Töchter und Schwestern darzulegen.

Die durch diese Erhöhung notwendige Anhebung der SPNV-Betriebskostenpauschale macht eine Reduzierung der pauschalierten Investitionsförderung notwendig. Dies ist bitter, aber unverzichtbar, solange Berlin sich seiner Verantwortung entzieht.

Es steht außer Zweifel, dass in den kommenden Jahren erhebliche Bedarfe insbesondere für die Erhaltung und Erneuerung der Infrastruktur bestehen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass der Bund die Mittel nach dem Entflechtungsgesetz entsprechend dem nachgewiesenen Bedarf anhebt oder zumindest allen ungekürzt weitergewährt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Als Kompensation für die Senkung der pauschalierten Investitionsförderung soll der Höchstfördersatz von 85 auf 90 und im Einzelfall sogar auf 100 % erhöht werden. Das ermöglicht gerade den armen, den finanzschwächsten Kommunen im Lande, überhaupt investitionsmäßig tätig zu werden. Deshalb ist es zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.

Wir wollen aber auch die anderen Punkte in dem Gesetzentwurf nicht unerwähnt lassen, zum Beispiel die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Zweckverbänden und dem Land. Wir wissen alle, dass es dort durchaus Problemfelder gibt. Beispielsweise die Vertreter des Kreises Düren leiden noch heute darunter, dass die Übergänge zwischen dem AVV und dem VRS im Ticket- und Tarifbereich alles andere als optimal sind und freiwillige Leistungen bisher durchaus auch an Egoismen gescheitert sind.

Ich darf daran erinnern, dass die schwarz-gelbe Landesregierung unter dem Motto „Vereinfachung des Aufbaus“ nicht weniger Verbünde geschaffen hat, sondern mehr. Ich bleibe im südlichen Rheinland: Aus den zwei Verbünden AVV und VRS wurden auf einmal drei, und aus insgesamt drei Geschäftsführern wurden auf einmal sechs. Das war das, was Sie als damalige Regierung als Vereinfachung angesehen haben.

Notwendig ist es auch, die Gemeinschaftstarife aus Sicht der Kunden, aus Sicht der Nutzer möglichst zeitnah zu realisieren. Wenn es eine freiwillige Lösung nicht gibt, dann bietet uns dieses Gesetz noch die Möglichkeit, als Land innovativ tätig zu werden. Dies wird, hoffen wir, auch passieren.

Es werden auch infolge des demografischen Wandels Bedarfsverkehre wie Taxibusse erstmalig in das Gesetz aufgenommen.

Auch wenn es etwas skurril klingt: Es gibt jetzt auch den Vorschlag, Seilbahnen als ÖPNV-Verkehrsmittel aufzunehmen. Wir wissen alle, dass Nordrhein-Westfalen nicht in den Alpen liegt; aber beispielsweise befindet sich das große Uni-Klinikum in Bonn auf einem Berg – mit Zehntausenden von Arbeitsplätzen, mit Patienten, mit Besuchern. Somit sind selbst Seilbahnen durchaus ein Infrastrukturverkehrsmittel, das auch dem alltäglichen ÖPNV dienen kann und nicht nur dem Tourismus.

Vielen Dank. Ich glaube, ich habe meine Rede genau in den vorgegebenen fünf Minuten geschafft.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

 

Der Gesetzentwurf ist unter dem folgenden Link zu finden:
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentli…
(Größe: 306 K, Dateityp: pdf, Zuletzt verändert: 01.08.12)

Die Rede ist auch unter dem folgenden Link zu finden:
http://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/parlamentarisches/reden/redendetail/nachricht/rolf-beu-flexibler-durch-neuverteilung-der-pauschalen-foerdermittel.html

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