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Weiterentwicklung der Bonner Sportstätten

Die Weiterentwicklung der Bonner Sportstätten ist der schwarzgrünen Koalition ein wichtiges Anliegen, da hiermit der Bonner Sport für die Zukunft gerüstet werden soll. Die sehr angespannte Haushaltslage der Stadt Bonn zwingt uns kreativ und zukunftsweisend mit neuen Konzepten und Rahmenbedingungen umzugehen.

In einem Antrag für die nächste Sitzung des Sportausschusses am 17. Juli 2013 wird die Verwaltung beauftragt, ein Entwicklungskonzept für die Bonner Sportanlagen (Hallen und Plätze) auf der Grundlage eines zu aktualisierenden Sportstättenkatasters zu erstellen.

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Der Vorsitzende des Sportausschusses Willi Härling (CDU) und der sportpolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Rolf Beu: „Wir fordern von der Verwaltung zudem die Vorlage einer aktualisierten Prioritätenliste der zu sanierenden Sportanlagen. Diese hat uns die Verwaltung seit geraumer Zeit zugesagt. Auf dieser Grundlage sollen die Bonner Sportplätze fortgeschrieben werden.“

Die vorzulegende fortgeschriebene Prioritätenliste soll folgende Kriterien berücksichtigen:

•    Städtische Sportanlagen, die eine zentrale Bedeutung für die jeweiligen Stadtbezirke haben, sollen vorrangig saniert und ggf. in Kunstrasenplätze umgewandelt werden. Dabei sollten die Bezirkssportanlage West (Röckumstraße), Bezirkssportanlage Beuel-Mitte, Bezirkssportanlage Süd (Pennenfeld) und Bezirkssportanlage Nord (Kölnstraße) vorrangig betrachtet werden.

•    Die vorliegende Rankingsysthematik (Prof. Thieme, Rhein-Ahr-Campus, Projektgruppe ISS9)soll durch sozialpolitische Rahmenbedingungen, den Spielklassen der den Platz nutzenden Vereinen, der Anzahl der entspre-chenden Mannschaften und der stadtgeografischen Positionierung (Entfernung zu benachbarten Kunstrasenplätzen) weiterentwickelt  werden. Dabei sollen sozialpolitische Brennpunkte (z.B. Medinghoven und Dransdorf)im Ranking angemessen berücksichtigt werden.

•    Die Verwaltung legt einen Kriterienkatalog vor, nach dem Vereine eine Umwandlung von Sportplätzen in Kunstrasenplätze mit hoher Eigenregie (Übernahme von 80 bis 90 % der Herstellungskosten) vornehmen können. Vereine, die diese Kriterien erfüllen, sollen außerhalb der Prioritätenliste betrachtet werden.

Der Kriterienkatalog für diese Vereine sollte u.a. nachfolgende Punkte umfassen:

–    Abschluss Erbpachtvertrag Stadt – Verein
–    Kostenbeteiligung des Vereins und Eigenkapitalanteil
–    Pflegeverantwortung des Kunstrasenplatzes durch den Verein
–    Städtischer Betriebskostenzuschuss für den Verein
–    Nutzungsrecht (kostenfrei, mindestens 20 Jahre)
–    Verwendung der vom Verein erzielten Einnahmen
–    Berichtspflicht des Vereins an die Stadt Bonn
–    Kostenersparnis für die Stadt Bonn (z.B. Personal)

Die Verwaltung stellt dar, welche Vereine für eine Übernahme von Kunst-rasenplätzen in Eigenregie in Frage kommen bzw. mit der Verwaltung be-reits Kontakt aufgenommen haben.

•    Die Verwaltung stellt erneut dar, welche Sportplätze aufgrund ihres aktuellen Nutzungsgrades und ihrer möglichen Nähe zu einem Kunstrasenplatz aufgegeben und anderweitig verwertet werden können.

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