RainerSturm  / pixelio.de

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Ralf Jäger fordert niedrigere Promille-Grenze

Erschienen am 22.05.2013

Rheinische Post

Düsseldorf (RP). Betrunkene Radfahrer sind häufig in schwere Unfälle verwickelt. Die Innenminister-Konferenz spricht sich jetzt dafür aus, die Alkohol-Grenze für Radfahrer von 1,6 auf 1,1 Promille abzusenken.

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) warnt Radfahrer davor, betrunken am Straßenverkehr teilzunehmen. Der SPD-Politiker will sich in dieser Woche bei der Innenministerkonferenz in Hannover dafür einsetzen, die bisher geltende Grenze von 1,6 Promille abzusenken. „Betrunkene Radfahrer sind eine Gefahr für sich und andere“, erklärte Jäger. Niemand sei in der Lage, bei 1,6 Promille noch sicher Fahrrad zu fahren.

Ralf Jäger setzt sich eine niedrigere Promillegrenze für Radfahrer ein. Foto: dpa, dna lre

Ralf Jäger setzt sich eine niedrigere Promillegrenze für Radfahrer ein. Foto: dpa, dna lre

Landesweit waren im vergangenen Jahr 752 alkoholisierte Fahrradfahrer an schweren Verkehrsunfällen beteiligt. Dabei wurden 523 schwer und 223 leicht verletzt. In der Radfahrerhochburg Münster kamen in den vergangenen Jahren acht Radler bei Unfällen ums Leben, fünf davon waren angetrunken.

Kein Unfall, kein Problem

Bislang dürfen Radfahrer im Gegensatz zu Autofahrern bis zu einem Wert von 1,6 Promille Alkohol im Blut straffrei radeln, wenn sie weder mit einer unsicheren Fahrweise auffallen, noch einen Unfall verursachen. Autofahrern drohen dagegen schon ab einem Promillewert von 0,5 ein Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot. Falls sie alkoholbedingte Ausfälle zeigen, gilt dies sogar ab 0,3 Promille.

In der Innenministerkonferenz gilt eine Mehrheit für den Vorstoß von Nordrhein-Westfalen als sicher. Bei der Frühjahrstagung soll eine Empfehlung ausgesprochen werden, die in ein Gesetzgebungsverfahren münden soll. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit soll an den für Autofahrer geltenden Wert von 1,1 Promille angepasst werden. „Radfahren macht Spaß und ist eine tolle Alternative zum Autofahren. Aber bitte ohne Alkohol“, appellierte Ralf Jäger.

Radklub begrüßt Pläne

Rechtsmediziner halten den bisher geltenden Grenzwert von 1,6 Promille für sehr hoch. Der Blutalkoholwert hängt neben der Alkoholmenge vom Körpergewicht, Geschlecht und der Trinkdauer ab. Autofahrer, die mit 1,6 Promille am Steuer angetroffen werden, müssen sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung unterziehen, weil ein solcher Wert den Verdacht auf eine Alkoholabhängigkeit begründet.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) in Nordrhein-Westfalen begrüßt die Pläne. „Der Gesetzgeber sollte keine Unterschiede bei den Promillegrenzen zwischen Autofahrern und Radfahrern machen“, sagte ein ADFC-Sprecher. Betrunkene Radfahrer würden zwar in erster Linie sich selbst gefährden. Dies könne jedoch keine Ausnahme rechtfertigen.

CDU hält Senkung für sinnvoll

Die CDU im Düsseldorfer Landtag erklärte, die Diskussion über die Absenkung der Promillegrenze sei im Grundsatz sinnvoll. Bernhard Schemmer, Verkehrsexperte der Union, warnte jedoch vor „unüberlegten Schnellschüssen“. Die Fachleute aus Bund und Ländern sollten „erst einmal in Ruhe die Fakten studieren“, sagte Schemmer.

Eine Senkung der Promillegrenze sei nur sinnvoll, wenn dies nachweislich zu einem Rückgang der verunglückten Radfahrer führen würde. Vor 30 Jahren hatten Versuche an der Universität Gießen mit jungen, trinkgewohnten Probanden erhebliche Fehlerquoten erst ab einem Blutalkoholwert von 1,5 Promille ergeben.

„An der Lebenswirklichkeit orientieren“

Robert Orth, Innenexperte der FDP, forderte neue wissenschaftliche Untersuchungen. „Promillegrenzen sollten sich nicht an dem Empfinden von Politikern, sondern an der Lebenswirklichkeit orientieren“, sagte der Liberale. Jäger müsse den Verdacht ausräumen, „Effekthascherei“ zu betreiben. Rolf Beu, Verkehrspolitiker der Grünen, begrüßte die Absenkungspläne. „Wir sind gespannt auf die weitergehenden Vorschläge der Innenministerkonferenz.“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die Innenminister auf, bei ihren Beratungen die personelle Situation der polizeilichen Verkehrsüberwachung nicht außer Acht zu lassen. Jede Regel sei nur die Hälfte wert, wenn das Risiko, beim Regelverstoß erwischt zu werden, zu gering sei, sagte GdP-Chef Oliver Malchow.

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