In seiner Funktion als Bonner Landtagsabgeordneter und Mitglied im NRW-Verkehrsausschuss nahm Rolf Beu am 10. Mai an der Einweihungsfeier des Radon-Centers in Bonn-Lengsdorf teil. Die von Dipl.Ing. Ralf Heisig und Dipl.Volkswirt Christopher Stahl geführte Firma H&S Bike, die das Radon-Center als ‚Megastores‘ betreibt, war bis zur Fertigstellung ihres Lengsdorfer Neubaus Auf dem Kirchbüchel am Kreisverkehrsplatz Am Propsthof/Siemensstraße im Gewerbegebiet Endenich-Nord ansässig.
Auf fast 24.000 qm Grundstücksfläche gibt es nun eine überbaute Verkaufsfläche von 4.800 qm mit zwei Indoor-Teststrecken. Konkret geplant ist eine 2 km lange Teststrecke im Außenbereich.
Die Betriebsleitung erwartet mit der Kombination aus Fahrrad-Ausstellung, Zubehör und Bekleidung, gepaart mit Lagerflächen, Werkstatt, mehreren Teststrecken und einen Bikepark, dass sich das Radon-Center zu einem überregionalen Anziehungspunkt insbesondere für sportlich ambitionierte Radlerinnen und Radler entwickelt.
Der Verkauf von Fahrrädern und allen Rad-Nebenartikeln gehört prinzipiell in die Innenstadt und in die Einkaufsstraßen der Stadtteilzentren. Die Radfahrerinnen und Radfahrer müssen sich überlegen, wie sie durch ihr eigenes Verbraucherverhalten, die Beratungsqualität und den Service vor Ort sichern oder auch gefährden können. Rolf Beu und die Bonner Grünen setzen sich deshalb für die Stärkung des ortsteilnahen Fahrradhandels ein. Nur dieser stellt die Qualität und den Service stadtweit sicher, muss sich aber der Konkurrenz von Großanbietern außerhalb des Stadtgebietes und von Discountern erwehren. Das Radon-Center konnte von diesem Grundsatz ausgenommen werden, da es sich um eine Betriebsverlagerung von einem reinen peripheren Gewerbegebiet in ein ortsteilnäheres handelte. Entsprechend große Flächen standen in den Bonner Zentren nicht zur Verfügung und eine Verlagerung in den unmittelbar angrenzenden Rhein-Sieg-Kreis statt nach Lengsdorf hätte keine Vorteile gebracht. Für die bisherigen Endenicher Betriebsflächen erwartet Rolf Beu als örtlich zuständiger Stadtverordneter eine gastronomische oder gewerbegebietskonforme Nachfolgenutzung.
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