Erschienen am 05.01.2013
General Anzeiger Bonn
BONN. Die Forderung der SPD, die Ablösesummen für Parkplätze bei Wohnungsneubauten zu reduzieren, fand zwar im Planungsausschuss allgemeine Zustimmung. Da es aber noch etliche Fragen dazu gab, wurde eine Entscheidung zunächst vertagt.
Nach der in Bonn geltenden Stellplatzverordnung müssen Bauherren derzeit 11 710 Euro für jede neu geschaffene Wohnung zahlen, wenn sie keinen Parkplatz nachweisen können – aus Sicht der SPD ein Hemmnis für den Wohnungsbau. „Es werden nicht nur Investoren abgeschreckt, die durch Nachverdichtung oder Dachgeschossausbau kurzfristig neuen Wohnraum schaffen könnten.
Auch für den öffentlich geförderten Wohnungsbau stellt die Ablösesumme ein Problem bei der Kalkulation der Baukosten dar“, so Dieter Schaper (SPD), der eine detaillierte Stellungnahme der Verwaltung vermisste. Hartwig Lohmeyer (Grüne) fand zwar, dass der Vorstoß der SPD der „richtige Weg“ sei. Indes hätte er gerne noch gewusst, welche finanziellen Auswirkungen eine Staffelung und Reduzierung der Ablösesummen für die Stadt Bonn haben.
Auch bat er zu prüfen, ob sich eine neue Satzung nicht auf die Gesamtstadt ausdehnen ließe. Sein Fraktionskollege und Ausschussvorsitzender Rolf Beu bat die Verwaltung, auch eine „qualitative Bewertung hinsichtlich der städtebaulichen Auswirkungen“ vorzunehmen.
Holger Schmidt (Linke) fragte, inwieweit eine Kommune durch Beschlüsse die landesbaurechtliche Vorgaben modifizieren, insbesondere die Anzahl von Stellplätzen unterschreiten kann. Frank Thomas (FDP) bat zu prüfen, ob im sozialen Wohnungsbau ganz auf eine Ablösung von Stellplätzen verzichtet werden kann.
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