RainerSturm  / pixelio.de

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Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen: Berlin/Bonn-Gesetz muss eingehalten Landtag steht Bonn zur Seite

Erschienen am 24.01.2013

Genral Anzeiger Bonn

BONN. So viel Einigkeit erlebt man selten im Düsseldorfer Landtag. Gleich zu Beginn der Plenumssitzung am Donnerstag ab 10 Uhr werden die Parlamentarier einen von allen fünf Fraktionen, also auch von den Piraten, unterschriebenen Antrag behandeln. Darin bitten sie Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und ihr Kabinett, die Bundesregierung zur Einhaltung des Berlin/Bonn-Gesetzes aufzufordern.

Zudem soll der Bund notwendige Organisationsentscheidungen an den „Buchstaben und am Geist“ des Berlin/Bonn-Gesetzes ausrichten. „Eine Aushöhlung des Gesetzes durch die Hintertür wird zurückgewiesen“, heißt es in dem gemeinsamen Antrag außerdem.

Denn die Landespolitiker haben erkannt: Die permanente Aushöhlung des Berlin/Bonn-Gesetzes geht nicht allein zu Lasten Bonns, sondern schadet der Region und damit ganz NRW, erklärte der Bonner Landtagsabgeordnete Rolf Beu (Grüne) gestern.

Den Anstoß zu diesem interfraktionellen Antrag hatte die FDP gegeben. Auslöser waren Äußerungen des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück Anfang des Monats über einen kompletten Regierungsumzug nach Berlin. FDP-Fraktionschef Christian Lindner hatte daraufhin angekündigt, einen früheren gemeinsamen Beschluss von SPD, Grünen, CDU und FDP für den Erhalt beider Regierungssitze wieder in den Landtag einzubringen. „Für uns ist es wichtig, dass alle demokratischen Parteien in NRW noch einmal deutlich machen, dass das Berlin/Bonn-Gesetz weiter gilt“, betonte der Bonner FDP-Landtagsabgeordnete Joachim Stamp.

Auch Ministerpräsidentin Kraft hatte sich kritisch über ihren Parteifreund Steinbrück geäußert und gegenüber CDU-Landeschef Armin Laschet versichert, dass sich an dem klaren Bekenntnis der SPD-Fraktion und Landespartei zum Berlin/Bonn-Gesetz nichts geändert habe. Gleichzeitig forderte sie Laschet auf, sich in den „Dialog mit der Bundesregierung einzubringen“, wie sich der Standort Bonn künftig entwickeln soll und wie der Verlust weiterer ministerieller Arbeitsplätze kompensiert werden kann.

Die Existenz zweier Regierungsstandorte entspreche dem föderalen System der Bundesrepublik und verursache geringere Kosten als ein Komplettumzug, erklärten die SPD-Landtagsabgeordneten Renate Hendricks und Bernhard von Grünberg. Die Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn habe sich bewährt und müsse fortgesetzt werden.

Ministerien am Rhein

Den ersten Dienstsitz in Bonn haben noch sechs von 14 Bundesministerien: Verteidigung (BMVg), Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Gesundheit (BMG), Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) , Bildung und Forschung (BMBF), Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Der Passus im Berlin/Bonn-Gesetz, der größte Teil der Arbeitsplätze der Ministerien solle in Bonn bleiben, ist spätestens seit 2008 Makulatur, seitdem laut Teilungskostenbericht in Berlin mit 50,6 Prozent erstmals mehr Arbeitsplätze gezählt wurden als in Bonn. 2012 lag der Anteil der Stellen in der Hauptstadt bereits bei 55,33 Prozent.

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