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NRW bewilligt 30 Millionen Euro für Sozialticket

Die rot-GRÜNE NRW-Landesregierung stellt für das Sozialticket in diesem Jahr den Kommunen und Verkehrsverbünden rund 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die entsprechenden Mittel hat das Verkehrsministerium den Bezirksregierungen jetzt zugewiesen.

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Rolf Beu, Sprecher für ÖPNV und Bahnpolitik der NRW-Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN: „Das Land steht damit zu seinem Wort, allen Bevölkerungsschichten durch Mobilität eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Sozialticketförderung zeigt bereits erste positive Wirkung. Das erkennt man daran, dass die Sozialtickets in immer mehr Kommunen verfügbar sind und seine Absatzzahlen stetig steigen.“ Beispielsweise hat sich allein im Aachener Verkehrsverbund (AVV) die Abnahme der Sozialtickets innerhalb eines Jahres auf etwa 12.000 Tickets verdoppelt.

Über 85 % der Sozialticket-Berechtigten im Lande haben mittlerweile die Möglichkeit ein Sozialticket zu beziehen, weil die Kommunen oder Verkehrsverbünde ein entsprechendes Ticket anbieten. Rolf Beu führt hierzu aus: „Um möglichst vielen Menschen ein Sozialticket anbieten zu können, erhalten auch Kommunen im Nothaushalt die Fördergelder. Wir wissen, dass sich immer mehr sozial schwache Bürger für ein solches Angebot interessieren. Ich bin sicher, dass sich das Sozialticket somit zügig zu einem Regelangebot in den Kommunen entwickeln kann. Wir werden uns auch weiter dafür einsetzen und uns bemühen, dass das Sozialticketangebot zukünftig flächendeckend in NRW in allen Kommunen angeboten wird.“

Die Sozialticketförderung ist im Jahre 2011 von der Landesregierung mit einer Fördersumme von 15 Millionen Euro eingeführt worden. Für ein Sozialticket berechtigt sind nach der Richtlinie alle Personen, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder laufende Leistungen nach der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen. Der Kreis kann von den Kommunen erweitert werden, etwa um Geringverdiener oder Wohngeldempfänger.

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