Rede Rolf Beu im Landtag NRW zum TOP 13, Bus und Bahn attraktiver machen, Antrag der Fraktion der Piraten, DS 16/14167. Es gilt das gesprochene Wort. Hier können Sie sich das Youtube-Video anschauen.
Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,
schon in der Debatte zum Tagesordnungspunkt 6 am Nachmittag habe ich darauf hingewiesen. Heute vor 20 Tagen haben wir in diesem Haus den Bericht der Enquetekommission ‚Finanzierungsoptionen des öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen‘ zur Kenntnis genommen.
Vor 20 Tagen hat das Parlament bei der Beratung dieses Kommissionsberichts ebenfalls dem Entschließungsantrag von SPD und GRÜNEN zugestimmt. Mehrheitlich, bei Enthaltung der Fraktionen von CDU, FDP und Ihnen, den Piraten.
Dabei haben wir in unserem Entschließungsantrag die Landesregierung aufgefordert, ich zitiere,
‚den vorgelegten Bericht der Enquetekommission IV als Grundlage für ihr weiteres Handeln zu nutzen‘.
Im Antrag der Piraten heißt es nun fast textgleich, den Bericht der Enquetekommission, ich zitiere,
‚als Ausgangslage für ihr verkehrspolitisches Handeln zu nutzen.‘
Mit aller Höflichkeit und allem gebotenen Respekt unter uns Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses möchte ich dazu sagen: Sie kommen mit ihrem Antrag zu spät.
Noch mehr verwundert bin ich jedoch darüber, dass sie nun etwas fordern, wozu sie sich vor 20 Tagen an gleicher Stelle enthalten haben. Oder haben sie sich daran gestört, dass wir der Landesregierung in unserem Entschließungsantrag zusätzlich eine alle zwei Jahre abzuleistende Berichtspflicht zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission aufgedrückt haben?!
Aber sie bleiben nicht dabei stehen, was schon beschlossen wurde. Sie fordern weiteres. Das Kommunalabgabengesetz soll mal eben schnell geändert werden.
Um das ganz deutlich zu sagen: Wir GRÜNE sind für mehr und besseren ÖPNV. Wir haben auf Bundesebene hart gekämpft für die Einigung über die Neuverteilung der Regionalisierungsmittel. Und mit Erfolg!
Doch gerade aus diesem Prozess haben wir alle gelernt, dass die Einnahmen rechtssicher gewährleistet sein und effektiv zur Verfügung stehen müssen. Die Kommunen zum Erheben von Erschließungsbeiträgen und Sonderbeiträgen zu ermächtigen, ohne sorgfältige Prüfung in alle Richtungen, das ist doch keine Lösung für eine auskömmliche Finanzierung für den ÖPNV in NRW.
Denn:
- Jede Änderung des Finanzierungssystems des ÖPNV innerhalb Nordrhein-Westfalens sollte organisch erfolgen, also logisch und in sich stimmig sein; ohne künstliches Aufpfropfen und ohne Anfügen systemfremder Scheinlösungen. Das mit der Rechtssicherheit erwähnte ich bereits.
- Außerdem müssen wir die Konsequenzen in der kommunalen Landschaft Nordrhein-Westfalens bedenken. Die reicheren Kommunen werden die Beiträge schon irgendwie durchsetzen und zusätzliche Mittel für den lokalen ÖPNV generieren. Und die anderen?
- Doch das wichtigste Problem ist für mich das Akzeptanzproblem. Die Anliegerinnen und Anlieger des ÖPNV haben nicht nur Nutzen. Wenn wir zulassen, dass diesen gefühlt belasteten Menschen zusätzlich Sonderbeiträge aufgedrückt werden, mache ich mir Sorgen über die weiter sinkende Akzeptanz des ÖPNV. Wir wollen sie im Gegenteil erhöhen. Was in der Schweiz möglich ist, ist es auch in NRW.
In der Abwägung komme ich darum zu dem Ergebnis: Keine Änderung des Kommunalabgabengesetzes ohne vollständige Prüfung der Auswirkungen. Zudem, bei aller Offenheit für Ihre Idee, wie sie in praktisches, ergebniswirksames und allen Anforderungen gerechtes Landesrecht gegossen werden kann, das ist in den drei Monaten bis zum Ende der 16. Legislaturperiode des Landtag NRW am 31. Mai nicht zu leisten. Das ist ein Projekt, dass wir in der 17. Legislatur gerne wieder aufgreifen werden. Zu geeigneterer Zeit.
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