Rede Rolf Beu im Landtag NRW zum TOP 6, Vernachlässigte Stadtbahn-Infrastruktur sanieren, Antrag der Fraktion der Piraten, DS 16/14166. Es gilt das gesprochene Wort. Hier können Sie sich das Youtube-Video anschauen.
„Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute vor 20 Tagen haben wir in diesem Haus den Bericht der Enquetekommission „Finanzierungsoptionen des öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen“ zur Kenntnis genommen. Ausführlich haben wir über die in der Kommission diskutierten Verbesserungsvorschläge und notwendigen Maßnahmen gesprochen.
Dabei ist die vorangegangene Debatte über den ÖPNV in NRW kaum länger her, verglichen mit den üblichen zeitlichen Maßstäben im ÖPNV, etwa für Fahrzeugnutzungen oder das Herstellen der Schieneninfrastruktur.
Denn Mitte Dezember 2016 hat der Landtag NRW das 8. Gesetz zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes NRW beraten und beschlossen.
Zwei große Debatten zum Öffentlichen Personenverkehr innerhalb gut eines Monats, das ist in anderen Bundesländer sehr selten der Fall. Für mich spiegelt es den Stellenwert wider, den der ÖPNV in Nordrhein-Westfalen für Rot-GRÜN hat.
Bei genau dieser Diskussion des ÖPNV-Gesetzes Mitte Dezember sprachen wir und ich persönlich über die neu ins Gesetz aufzunehmenden Fördertatbestände. Wir sprachen auch von § 13 Absatz 1 Nummer 3, in dem es wörtlich heißt, ich zitiere:
‚3. Investitionsmaßnahmen zum Erhalt und zur Erneuerung der Infrastrukturen von Stadt- und Straßenbahnen sowie dem SPNV dienenden Infrastrukturen öffentlicher nichtbundeseigener Eisenbahnen.‘
Das bedeutet, diese Aufgabe wurde längst erkannt. Darauf müssen wir nicht erst von Piraten und CDU hingewiesen werden. Es gibt die Notwendigkeit, Kommunen mit einer Stadtbahn beim Erhalt der Infrastruktur zu unterstützen. Denn die Kommunen des Ruhrgebiets, die das vornehmlich betrifft, sind selten in der Lage, alleine notwendige Sanierungen stemmen zu können. Sie müssen sich aber auch die Frage stellen, ob alle teuren unterirdischen Anlagen wirklich notwendig und zukunftsfähig sind.
Wir haben das erkannt und darum bereits im Dezember im Gesetz neu diese Fördermöglichkeit für die betroffenen Kommunen geschaffen; damit sie Finanzmittel für die Sanierung ihrer Stadtbahnstrecken akquirieren können und diese für zukünftige Generationen bewahrt wird.
Dafür ist es mit einem Sonderprogramm des Landes nicht getan. Deshalb geht auch dieser Teil des Antrags der Kolleginnen und Kollegen der Piraten leider fehl. Solche Sondermittel und -programme sind die ersten, die der Finanzminister einkassiert, wenn es im Haushalt knirscht. Wir können schließlich nicht immer davon ausgehen, wie 2016 einen Überschuss im Landeshaushalt zu erwirtschaften!
Darum bevorzugen wir GRÜNE im Landtag NRW eine solide, gesicherte Finanzierung innerhalb des ÖPNV-Gesetzes gegenüber Sondertöpfen im Landeshaushalt.
Und wen wir schon von mehr Mitteln reden, dann möchte ich auf etwas hinweisen: Rot-GRÜN hat mehr Geld für den ÖPNV in NRW organisiert. Rückwirkend seit 1. Januar 2016 haben wir mehr Mittel für den ÖPNV in NRW! Denn der Anteil Nordrhein-Westfalens an den Regionalisierungsmitteln des Bundes wird bis 2030 schrittweise auf 18,99 Prozent steigen.
Dieser Mittelzuwachs ist erheblich und muss sinnvoll investiert werden, statt wie ein Nimmersatt nach noch mehr zu schreien.
Zusammengefasst, wir sind schon dabei und haben schon mehr. Deshalb lehnt die Fraktion GRÜNE im Landtag NRW den Antrag der Piraten ab. Danke für ihre Aufmerksamkeit und dafür, dass wir in drei Monaten zum dritten Mal über den ÖPNV in NRW diskutieren konnten. Er hat es verdient.
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