Zur heute, am Montag, den 19. Dezember 2016, im Rahmen der Verkehrskonferenz zur zehnjährigen Kooperation Nordrhein-Westfalen und Ost-Niederlande in Neuss unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung kommentiert der Bahnpolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW, Rolf Beu MdL:
„In den ersten zehn Jahren der Kooperation zwischen den niederländischen Provinzen Limburg, Nordbrabant, Overijssel, Gelderland und dem Bundesland Nordrhein-Westfalen hat es im Schienenpersonenverkehr zwischen den beiden Ländern kaum Verbesserungen gegeben. Erst ab 6. April 2017, vielleicht auch erst zum Sommer nächsten Jahres, wird mit der neuen von Abellio gefahrenen RE-Linie 19 zwischen Düsseldorf – Arnhem eine neue grenzüberschreitende Bahnverbindung unterhalb des ICE-Fernverkehrsstandards geschaffen. Diese und auch die ehemaligen im Bahnverkehr vorhandenen regelmäßigen Zugverbindungen zwischen Köln – Eindhoven, Köln – Venlo, (Koblenz -) Bonn – Nijmegen konnten im ersten Jahrzehnt der Kooperation zwischen Nordrhein-Westfalen und den Provinzen in den östlichen Niederlanden bedauerlicherweise nicht wieder aufgenommen werden.
Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Gemeinsame Erklärung zumindest eine realistische Absichtserklärung für weitere, bereits in den nächsten Jahren erfüllbare Maßnahmen, um den Bahnverkehr zwischen beiden Ländern annähernd wieder auf den ursprünglichen Stand zurück zu bringen.
In der Gemeinsamen Erklärung fehlen wenigstens vier Maßnahmen:
1. Linienverbindung zwischen Köln – Venlo
Hier müssen sich die beiden Aufgabenträger VRR und NVR darauf verständigen, dass die umsteigefreie Direktverbindung von und nach Venlo nicht nur mit der Landeshauptstadt Düsseldorf, sondern auch mit der Millionenstadt Köln erfolgen muss. Ansonsten ist die Verbindung Köln – Venlo als Linie im besonderen Landesinteresse durch das Land NRW vorzugeben.
2. Der Lückenschluss Kleve – Nijmegen
Auf dieser Strecke fuhren bis 1988 sogar internationale Schnellzüge. 1991 wurde die Strecke stillgelegt. Eine Reaktivierung scheitert aktuell an der niederländischen Seite, vermutlich wird eine Belastung durch Güterverkehr in den Wohngebieten Nijmegens befürchtet. Dabei wäre ein Linienverkehr zwischen den Städten am Niederrhein und der Groß- und Hochschulstadt Nijmegen sehr vorteilhaft. Um die Befürchtungen von niederländischer Seite ernstzunehmen, wäre auch ein Stadtbahn-ähnlicher Verkehr zw. Nijmegen und Kleve zeitnah zu untersuchen, der in beiden Städten jeweils Anschluss an das bestehende Bahnangebot hätte.
3. Der Lückenschluss (Mönchengladbach-) Dalheim – Roermond
Hier befürchtet die niederländische Seite unakzeptablen Güterverkehr auf der Trasse des historischen Eisernen Rheins durch den Nationalpark Meinweg. Auch hier würde ein Stadtbahn-ähnlicher Verkehr zwischen Mönchengladbach und Roermond, der aufstrebenden Stadt an der Maas, von großer regionaler Bedeutung sein.
4. Die verbindliche Festschreibung der wiederherzustellenden Direktverbindung Köln – Eindhoven
In der Gemeinsamen Erklärung ist eine Direktverbindung zwischen Eindhoven und Aachen vorgesehen. Diese muss in Aachen Hbf aber umsteigefrei mit den RE-Verbindungen Aachen – Köln verbunden werden. Wie dies mit der zukünftigen Linienkonzeption für den Rhein-Ruhr-Express (RRX) realisiert werden kann, muss untersucht werden.
Wir erwarten, dass die Gemeinsame Erklärung mit Leben erfüllt wird und die Inhalte auch zeitnah angegangen werden, damit man in zehn Jahren sagen kann, dass die Dekade 2017 – 2026 eine erfolgreiche war. Außerdem muss über die vier erwähnten weiteren Ziele in Kürze Einverständnis erzielt werden.“
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