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Wir wollen die Wahlfreiheit der Menschen für alle Wege

Rede Rolf Beu im Landtag NRW zur 2. Lesung ‚Gesetz zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Gesetze, Drucksache 16/12069 (Neudruck)‘ am Donnerstag, 6. Oktober 2016. Es gilt das gesprochene Wort:

 

„Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr verehrten Damen und Herren!

Wir debattieren heute über die Änderung des Straßen- und Wegegesetzes. Das klingt sehr technisch, dahinter verbirgt sich aber nicht weniger als ein wichtiger Schritt in Richtung Mobilität der Zukunft in NRW!

Wir implementieren hier und heute in das Gesetz einen neuen Infrastrukturtyp: den Radschnellweg. Was zwischen Mülheim und Essen auf dem RS1 längst bauliche Realität ist und tausendfach befahren wird, ist nämlich bisher nicht auf einer formalen Ebene beispielsweise mit Straßen und Schienen.

Dabei geht es mit Radschnellwegen um einen neuen Typ von Infrastruktur, der viel Potential mitbringt, unsere überlasteten Straßen- und Schienen zu entlasten. Wir wollen deshalb Radschnellwege als neue Wegekategorie „Radschnellverbindungen des Landes“ einführen. Denn diese Mobilität bekommen wir klimaschonend, kostengünstig, gesundheitsfördernd und für die allgemeine Stadtentwicklung vorteilhaft. Da ist es doch nur folgerichtig, diese Form der Infrastruktur auch analog zu den Landesstraßen als Landesaufgabe zu begreifen und die beteiligten Kommunen entsprechend zu unterstützen. Ich kann deshalb nur sagen: Heute ist ein Grund, sich zu freuen!

Und das gilt nicht nur im Ruhrgebiet, wo der Radschnellweg Ruhr in Zukunft von Duisburg bis Hamm auf über 100 Kilometer Länge Menschen, Städte und Firmen miteinander verbinden wird, sondern überall im ganzen Land. Besonders natürlich auch in Aachen, Bad Oeynhausen, Düsseldorf, Köln und Rhede, den Gewinnerkommunen des Planungswettbewerbs Radschnellwege. Wir Grüne wünschen uns, dass dies erst der Anfang eines landesweiten Netzes sein wird.

Wir machen deshalb heute auch nochmal deutlich: Nordrhein-Westfalen ist Schrittmacher in Sachen Radverkehr! Die Gesetzesänderung trägt den veränderten Funktions- und Leistungsansprüchen des stetig wachsenden und dank Pedelecs beschleunigten Fahrradverkehrs Rechnung. Über 500.000 verkaufte E-Bikes in Deutschland allein 2015 sprechen da eine deutliche Sprache.

Radschnellwege schaffen attraktive Verbindungen für einen gemeinde- bzw. kreisübergreifenden Alltags- und Pendlerverkehr. Sie entlasten Straßen und ÖPNV. Ihnen kommt eine den Landesstraßen vergleichbare regionale Verkehrsbedeutung zu. Das stellen wir jetzt auf eine klare rechtliche Grundlage!

Wir definieren auch, was ist ein Radschnellweg eigentlich?! Welche Spezifikationen hat er?! Für alle Details bleibt an dieser Stelle zu wenig Zeit, aber damit alle eine Vorstellung bekommen: 4 Meter breit sollte er sein – und einen zusätzlichen eigenständig geführten Gehweg sollte er haben.

Wir GRÜNE sind Überzeugungstäter, wenn es um das Fahrrad geht. So hieß es schon in unserem Wahlprogramm für die letzte Landtagswahl 2012, ich zitiere:

„Wir sehen im Radverkehr in der Stadt und auf dem Land auch wegen der E-Bikes große Potenziale. Um diese zu nutzen, müssen mehr Angebote für Radfahrerinnen und Radfahrer im Straßenraum gemacht, mehr Radwege gebaut und auch Radschnellwege zu den Mittel- und Oberzentren angelegt werden, wie dies z. B. in den Niederlanden geschieht.“ Zitatende

Wir kommen diesem Ziel mit der Gesetzesnovelle einen großen Schritt näher!

Und in Richtung derjenigen, die Mobilitätspolitik leider häufig nach wie vor mit Autopolitik verwechseln: Ja, wir brauchen auch Finanzmittel, um Radschnellwege bauen zu können. Ja, die Verkehrswende kostet auch Geld. Darüber wird bei den Haushaltsberatungen zu reden sein. Aber vorab: Das Preis-Leistungsverhältnis ist unschlagbar! Jeder Umstieg vom Auto auf das Rad ist auch ein Kapazitätsgewinn für die Straße. Die Bereitstellung von Mobilitätsalternativen wie Radschnellwegen kann also die gleiche entlastende Wirkung auf Engpässe haben wie der viel teurere Straßenausbau. Ich sage das, weil ich hoffe, dass dies Ihnen die Zustimmung erleichtert. Die Menschen wollen doch nicht zwangsläufig Autofahren, sie wollen von A nach B. Wir geben ihnen die infrastrukturelle Wahlfreiheit, wie sie das machen.

Vielen Dank!“

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