Bonn-Buschdorf Bf - Treppenabgang160602

Barrierefreiheit Stadtbahn: Buschdorf und alle übrigen bis 2022 barrierefrei

Sowohl was die Bus-, als auch was die Bahn-Haltestellen betrifft, hat der Bonner Stadtrat Prioritätenlisten erstellt, in welche Reihenfolge diese behindertenfreundlich barrierefrei ausgebaut werden sollen.

Bei der Umsetzung dieser Aufgabe ist Bonn mehrere Jahre im Verzug. Bei den Bus-Haltestellen fehlen immer noch mehr als die Hälfte und auch bei den Bahn-Haltestellen sind es etliche. Nach dem nun mit mehrjähriger Verspätung die Stadtbahn-Haltestelle ‚Stadthaus‘ fertiggestellt werden konnte, ist die Haltestelle ‚Buschdorf‘ nun diejenige mit höchster Prioritätenstufe. Trotz etlicher Jahre Vorlaufphase konnte die Verwaltung aber für Buschdorf immer noch keine rechtlich abschließend gesicherte, baureife Planung fertigstellen, so dass die Verwaltung nun eine Änderung der Prioritätenreihung vorschlägt.

Dies ist extrem ärgerlich, da der Haltepunkt ‚Buschdorf‘ der einzige Bahnhof im Ortsteil ist. Außerdem ist dessen Barrierefreiheit Voraussetzung für das Wohngebiet ‚Im Rosenfeld‘.

Trotzdem muss die Prioritätenliste leider verändert werden. Würde dies nicht geschehen, dann würden die gesamten Haltestellenanpassungen im Stadtgebiet auf unabsehbare Zeit gestoppt – mit unverantwortlichen Folgen. Allein im Stadtbahnbereich befinden sich noch die Haltestellen ‚Robert-Kirchhoff-Straße‘, ‚Juridicum‘, ‚Ramersdorf‘, ‚Auswärtiges Amt/Bundesrechnungshof‘ und die drei in Oberkassel in der Warteschleife.

Ein weiteres Verschieben ist nicht nur gegenüber den mobilitätseingeschränkten Fahrgästen unverantwortlich, sondern birgt auch die Gefahr, dass sich die Stadt Bonn rechtswidrig verhalten wird. Nach dem Personenbeförderungsgesetz müssen bis zum Jahr 2022 – also in weniger als sechs Jahren – sämtliche Haltestellen im kommunalen Bahn- und Busnetz barrierefrei gestaltet sein. Auf Ausnahmeregelungen von diesem Bundesgesetz hat das Land Nordrhein-Westfalen bewusst verzichtet.

Damit dies nicht wegen finanzieller Probleme der Kommunen scheitern wird, hat die rot-grüne Landesregierung im neuen ÖPNVG NRW ein Sonderförderprogramm zur rechtzeitigen Herstellung der Barrierefreiheit vorgesehen.

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