Steffen Recke / pixelio.de

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Bedeutung des Energieatlas NRW für Bonn

Bedeutung des Energieatlas NRW für Bonn

Rolf Beu hat beim NRW-Umweltministerium nachgefragt

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Der Bonner Landtagsabgeordnete Rolf Beu hat beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) nachgefragt, welche Bedeutung und welche Auswirkungen der Energieatlas NRW auf die Stadt Bonn hat.

Steffen Recke / pixelio.de

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Aus der Antwort des Ministeriums berichtet der Bonner Abgeordnete Rolf Beu: „Der Energieatlas Nordrhein-Westfalen (NRW) stellt umfangreiche Informationen zu den Erneuerbaren Energien im Stromsektor in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Neben Auswertungen zum aktuellen Bestand Strom-produzierender Anlagen, werden Daten und Grundlagen zur Unterstützung des Ausbaus der erneuerbaren Energien vorgehalten.

Das darin enthaltene Leitszenario berücksichtigt darin nur die Nadelwald und Kyrillflächen. Das NRW-alt-Szenario zeigt das Potenzial außerhalb des Waldes und das NRW-plus-Szenario das im gesamten Wald auf.

Flächenausweisungen nehmen weder das Ministerium noch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vor. Die Planungshoheit bleibt also unberührt bei der Stadt Bonn.

Bezüglich der möglichen Baumfällungen in Laub-, Misch- und Nadelwaldflächen ist die klare Zielsetzung des Ministeriums die Minimierung von Baumfällungen durch die weitgehende Nutzung vorhandener Waldwege (durch Aufschotterung für den Transport der Windenergieanlagen und Verbreiterung für die Kranstellflächen zum Bau der Anlage. Insofern hängt der erforderliche Umfang von zu fällenden Bäumen von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen und gewählten Standorten für den jeweiligen Anlagen- und Krantyp ab.

Die Landesregierung hat für die Waldinanspruchnahme einen eigenen Leitfaden „Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-Westfalen“ (abrufbar unter http://www.umwelt.nrw.de/klima/pdf/leitfaden_wind_im_wald.pdf) herausgegeben.

Sollten Vorhabenträger und die Stadt Bonn doch in Einzelfällen zu dem Urteil kommen, dass einzelne Baumfällungen unabwendbar sind, ist aufgrund der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung festgelegt, dass Baumfällungen als Eingriffe in den Naturhaushalt durch entsprechende Ausgleichmaßnahmen in Form von Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden.

Außerdem können bestimmte Gebiete von vorneherein als sog. harte Tabuzonen ausgeschlossen werden, für die ein gesetzliches Bauverbot geregelt ist und deren Ausnahmetatbestände sich aufgrund eines überwiegenden Allgemeinwohlinteresse am Naturschutz sich nicht für den Ausbau der Windenergie nutzen lassen, z.B. Naturschutzgebiete und Vogelschutzgebiete. Dort wo Nadelwaldflächen von entsprechenden Schutzgebietsausweisungen überlagert sind, kann eine entsprechende Inanspruchnahme dementsprechend nicht erfolgen. Wo außerhalb solcher Gebiete die die Verletzung artenschutzrechtlicher Verbote nach Maßstab des MKULNV-Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (im LANUV-Fachinformationssystem (FIS) „Geschützte Arten in NRW“ abrufbar unter dem Menüpunkt „Downloads“, http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/downloads) sicher erwartet werden kann, kann der Planungsträger die Gebietsfläche gleichfalls als hartes Tabu werten.“

Nähere Informationen hierzu: www.energietlas.nrw.de

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