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Sportförderrichtlinien werden angepasst

Die Rathaus-Koalition von CDU und Grünen hat mit einem Änderungsantrag für den Sportausschuss am 17.10.2013 auf die geänderten Rahmenbedingungen im Sportbereich reagiert. Dabei sollen die Sportförderrichtlinien der Stadt Bonn in ihrer vorliegenden Form beschlossen werden, jedoch in einigen Punkten wie folgt geändert werden:

– Zur Umsetzung der „Neuen Sportförderrichtlinien“ werden ab dem Haushalt 2015 jährlich 1,3 Millionen Euro (2014: 1 Millionen Euro) bereitgestellt.

– Auf dem Hintergrund der Rechnungsergebnisse des Jahres 2013 und des Controllings des Jahres 2014 werden die zusätzlich benötigten Mittel ohne zusätzliche Belastung des Haushalts 2015ff bereitgestellt. Eine zusätzliche Verschuldung findet nicht statt.

– Die Verwaltung soll einen Vertragsentwurf mit dem Stadtsportbund vorlegen, auf dessen Grundlage eine längerfristige verlässliche finanzielle Absicherung der Maßnahmen der „Neuen Sportförderrichtlinien“ ab 2015 in Höhe von 1,3 Millionen/Jahr gewährleistet wird.

– Bei der Neufassung der Sportförderrichtlinien soll darüber hinaus festgelegt werden, dass u.a. in 2014 ein Sportstättenkataster erstellt und förderfähige Sportvereine mit mindestens 10 jugendlichen Mitgliedern für jedes Mitglied bis zum 18. Lebensjahr einen Zuschuss von jährlich 8,00 EUR erhalten.

Die Sportpolitiker der schwarzgrünen Ratskoalition Willi Härling und Rolf Beu hierzu: „Mit dem Finanzbeschluss von schwarz-grün wird auch längerfristig die Umsetzung der ‚Neuen Sportförderrichtlinien‘ ermöglicht und die wichtige Arbeit der Bonner Sportvereine – trotz der schwierigen Haushaltslage – in einem neuen Umfang unterstützt. Der Sport ist für unsere Stadt sehr wichtig, deshalb werden wir auch in Zukunft in enger Abstimmung mit dem Stadtsportbund und den Vereinen an Verbesserungen für den Sport arbeiten.“

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